swerpo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Swerpo GmbH, Amselstraße 26b, 66969 Lemberg (nachfolgend „Swerpo“) und ihren Kunden über die Erstellung, den Betrieb und die Betreuung von Websites, Onlineshops und Onlinetools im Monatsabo.

(2) Das Angebot von Swerpo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des privaten Rechts (z. B. eingetragene Vereine) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage bzw. Annahme des Angebots, nicht als Verbraucher zu handeln.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Swerpo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Swerpo stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch kann der Kunde unverbindlich anfragen.

(2) Swerpo erstellt daraufhin ein individuelles Angebot in Textform, das den gewählten Tarif, den Umfang der Ersterstellung, die Domain und deren Kosten beschreibt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt.

§ 3 Leistungen

(1) Die Tarife umfassen:

  • die Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Website, des Shops oder Onlinetools in dem im Angebot beschriebenen Umfang,
  • das Hosting auf Servern in Deutschland einschließlich SSL-Zertifikat und regelmäßiger Datensicherungen,
  • die technische Wartung, insbesondere Aktualisierungen von PHP, Datenbank und Sicherheitsupdates,
  • ein monatliches Kontingent an Programmier- und Supportarbeit gemäß § 4.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der bei Vertragsschluss gültigen Tarifbeschreibung.

(3) Swerpo darf sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter bedienen, insbesondere für das Rechenzentrum und die Domainregistrierung.

§ 4 Stundenkontingent und Mehrarbeit

(1) Im Tarif „Start“ sind 5 Stunden, im Tarif „Plus“ 15 Stunden Programmier- und Supportarbeit pro Kalendermonat enthalten.

(2) Das Kontingent gilt jeweils für den laufenden Kalendermonat. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und wird weder übertragen noch erstattet.

(3) Swerpo erfasst die geleistete Arbeitszeit minutengenau. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Zeitnachweis zur Monatsrechnung.

(4) Arbeiten über das Kontingent hinaus führt Swerpo nur nach vorheriger Freigabe des Kunden in Textform aus. Sie werden zum bei Vertragsschluss vereinbarten Stundensatz im 15-Minuten-Takt berechnet.

§ 5 Domains

(1) Domains werden im Namen des Kunden registriert; der Kunde ist Domaininhaber.

(2) Die Domaingebühr richtet sich nach der jeweiligen Domainendung und wird ohne Aufschlag weiterberechnet. Für die Registrierung gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC für .de-Domains).

(3) Bei Vertragsende gibt Swerpo die Domain auf Wunsch frei bzw. stellt den für einen Anbieterwechsel nötigen Code (AuthInfo) zur Verfügung.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Swerpo stellt monatlich eine Rechnung über die Monatspauschale, die Domaingebühr und gegebenenfalls freigegebene Mehrarbeit. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(3) Swerpo kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum Beginn eines Kalendermonats anpassen, frühestens jedoch nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen; auf dieses Recht weist Swerpo in der Ankündigung hin.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Swerpo nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, die Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge einzuschränken.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Leistungsbeginn.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Swerpo insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder die Dienste für rechtswidrige Inhalte nutzt.

§ 8 Rechte an der Website und Vertragsende

(1) Die Website wird dem Kunden im Rahmen des Abonnements zur Nutzung überlassen (Mietmodell). Swerpo räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die erstellte Website bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Die Rechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Produktdaten) verbleiben beim Kunden.

(3) Bei Vertragsende stellt Swerpo dem Kunden auf Wunsch seine Inhalte und Daten in einem gängigen Format (z. B. Datenbankexport, Bilddateien) zur Verfügung. Eine Übernahme des Designs und Quellcodes ist gegen eine gesondert zu vereinbarende Ablösezahlung möglich.

(4) Swerpo darf die Website des Kunden nach Fertigstellung als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Website benötigten Inhalte rechtzeitig zur Verfügung und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, Bildrechte) verfügt. Er stellt Swerpo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und für die Rechtstexte seiner eigenen Website (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Shop-AGB) verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

§ 10 Verfügbarkeit

(1) Swerpo bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Erreichbarkeit der gehosteten Dienste und strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an.

(2) Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die Swerpo nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen von Netzbetreibern außerhalb des Einflussbereichs von Swerpo).

§ 11 Haftung

(1) Swerpo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Swerpo erstellt regelmäßige Datensicherungen. Für den Verlust von Daten haftet Swerpo nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit Swerpo im Rahmen des Hostings personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Swerpo.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.